Schäden durch Trockenheit
Die anhaltende Trockenheit hat eine Reihe von Schäden in der Landwirtschaft aber auch im städtischen Grün und im Wald hinterlassen. Die Pflanzen die nicht bewässert wurden, hatten ausgeprägten Trockenstress – dies wirkte sich auf die Blüten- und Fruchtbildung aus und die Erträge sanken deutlich. Junge Gehölze und Pflanzen die erst im letzten Herbst bzw. in diesem Frühjahr gepflanzt wurden, sind bei unzureichender Bewässerung vertrocknet. Einige Pflanzen nahmen auch Schaden durch die anhaltende Hitzeperiode trotz Bewässerung. Bei Stauden und Zierpflanzen kam es zu Sonnenbrand auf den Blättern und bei Obstgehölzen trat Sonnenbrand auf den Früchten zu, im Beerenobst – z.B. die Brombeeren – vertrockneten die Beeren am Strauch ohne richtig auszureifen. Gerade bei Gehölzen kann die Dürre auch noch Folgen für die nächsten Jahre haben, da im Sommer die Knospen fürs nächste Jahr angelegt werden. In den Wäldern sind Holzschädlinge wie der Borkenkäfer auf dem Vormarsch.
Apfelwickler
Die warme und trockene Witterung führte zu besten Entwicklungsbedingungen für Insekten. So konnten sich diverse Wickler-Schmetterlinge bestens vermehren und dies führte zu einem hohen Anteil an madigen Früchten im Steinobst. Auch im nun erntereifen Kernobst sind vielen Maden des Apfelwicklers zu finden. Der Flug der 2. Apfelwicklergeneration geht in Hessen gerade zu Ende, sodass in den Äpfeln die ab September geerntet werden auch Maden enthalten können. Durch Pheromonfallen die die männlichen Wickler-Falter einfängt, kann man den Flug im eigenen Garten beobachten. Eine Minderung des Befalls im nächsten Jahr kann durch den Einsatz des Wellpapperings gelingen. Durch den langen heißen Sommer können sich auf den Früchten auch Sonnenbrandflecken gebildet haben. Diese Flecken sind typischerweise rund, dunkelbraun bis schwarz und nur an Früchten aus dem äußeren Kronenbereich zu finden.
Aktuell:
Die EU hat nun beschlossen die Anwendung der in letzter Zeit umstrittenen neonicotinoiden Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam im Erwerbsanbau nur noch im Gewächshaus zu zulassen. Die Anwendung im Freiland wird zum 18. September 2018 widerrufen. Im Zusammenhang mit diesen Wirkstoffen stehen Fälle von Bienenvergiftung. Für den Hobbyanbau sind diese Wirkstoffe seit einiger Zeit nicht mehr zugelassen.
Quelle: Regierungspräsidium Gießen, Dezernat Pflanzenschutzdienst