Pflanzenschutztipp vom 24. November 2017

Lagerfäule an Äpfeln
Lagerfäule an Äpfeln

Obstlager kontrollieren

Spätreifende Sorten von Äpfeln und Birnen können, je nach Sorte und Lagerbedingungen, bis weit in den Winter gelagert werden. Damit sich nicht unbemerkt die Fäulnis im Lager ausbreiten kann, sollten die eingelagerten Früchte regelmäßig auf Faulstellen kontrolliert werden. Befallenes Obst kann über den Kompost entsorgt werden, da es hier normalerweise schnell verrottet und somit keine Ansteckungsgefahr für das nächste Jahr besteht.

So lange die Lagerung bei geringen Nachtfrösten noch in Gartenhäusern oder Schuppen erfolgt, ist besonders auf entsprechenden Schutz vor Mäusen zu achten, da diese nicht nur an Lagerobst und Lagergemüse fressen, sondern es auch mit Kot und Urin verschmutzen.

Pflanzenschutzmittel frostfrei lagern

Wenn die Temperaturen unter 0°C absinken müssen Pflanzenschutzmittel in frostfreie Räume gebracht werden. Dabei können die Präparate auf ihre Verwendbarkeit für das kommende Gartenjahr überprüft werden.
Ein Mindesthaltbarkeitsdatum für Pflanzenschutzmittel gibt es nicht. Flüssige Produkte sollten nicht mehr verwendet werden, wenn sie flockig werden oder ihre Struktur deutlich verändert haben. Pulverförmige Mittel werden unbrauchbar, wenn sie stark verklumpen oder verkrusten. Im Zweifelsfall ist es besser, ältere Pflanzenschutzmittel über die Sondermüllsammlungen zu entsorgen.

Pflanzenschutzmittel, deren Zulassung abgelaufen ist, dürfen noch 18 Monate nach Zulassungsende verwendet werden und können im Handel noch 6 Monate nach Zulassungsende erworben werden. Informationen zum Zulassungsende und der Aufbrauchfrist geben die Pflanzenschutzmitteltabellen in der Pflanzenschutzinfothek.

Unter anderem läuft die Zulassung für die Fungizide Bayer Garten Rosen-Pilzfrei Spray mit dem Wirkstoff Tebuconazol die Zulassung zum 31.12.2017 aus. Die Zulassungen verschiedener Rodentizide – Präparate gegen Wühlmäuse mit den Wirkstoffen Aluminiumphosphid (Zulassungsende 31.10.2017) und Zinkphosphid (Zulassungsende 31.12.2017) und Molluskizide -Präparate gegen Nacktschnecken mit den Wirkstoffen Eisen-III-phosphat (Zulassungsende 31.12.2017 bzw. die Compo-Präparate bis zum 31.10.2017) sowie Metaldehyd (Zulassungsende 31.12.2017) laufen aus.

Mithilfe der Pflanzenschutzmitteldatenbank der Zulassungsbehörde BVL können Sie nachschauen, wie lang ihre Pflanzenschutzmittelpräparate noch zugelassen sind.

Winterschutz für empfindliche Gehölze im Freiland

Gehölze die tiefe Temperaturen unter 0°C nicht gut vertragen wie z.B. Feigen, winterharte Palmen und bestimmte Pinienarten benötigen bei uns im Freiland im Winter Schutz. Für Bodendecker und kleine Gehölze eignen sich Vliesabdeckungen. Größere einzelnstehende Gehölze werden im unteren Bereich mit Reisig oder Stroh abgedeckt. Immergrüne empfindliche Gehölze müssen im Winter vor Frost, starkem Wind und Schneelast geschützt werden. Zudem besteht die Gefahr das an sonnigen Wintertagen die Pflanzen Trockenstress haben – die sogenannte Frosttrocknis, da sie über ihre Blätter viel Wasser verdunsten und im gefroren Boden die Wurzeln kaum Wasser aufnehmen können. Mit Schattiernetzen, Schilfmatten oder Reisig wird diese Gefahr minimiert.

Nicht nur der Schutz vor Frost ist für diese Kulturen wichtig, sondern auch die regelmäßige Kontrolle zur Pflanzengesundheit dieser eingepackten Gehölze ist erforderlich.

Der Winterschutz ist über die gesamte Frostperiode beizubehalten, im Frühjahr bei den ansteigenden Temperaturen muss der Winterschutz jedoch rechtzeitig entfernt werden, damit die Pflanzen erneut austreiben können.

Quelle: Regierungspräsidium Gießen, Dezernat Pflanzenschutzdienst

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